(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der onyx-birch GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Renovierungs- und Innenausstattungsleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
(2) Nach einer Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles schriftliches Angebot, das für 30 Tage gültig ist, sofern nicht anders angegeben.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung des Angebots erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preisanpassungen führen.
(3) Nebenleistungen wie Entsorgung von Bauschutt, Beschaffung von Materialien oder Einholung von Genehmigungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Angebotssumme bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bei Projekten mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.
(4) Preisanpassungen aufgrund von Materialpreisänderungen sind bei Verträgen mit Privatpersonen nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über voraussichtliche Verzögerungen informieren.
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen und für ausreichende Arbeitsbedingungen zu sorgen.
(2) Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber hat die Räumlichkeiten vor Beginn der Arbeiten von beweglichen Gegenständen zu räumen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Gegebenheiten wie verdeckte Leitungen, Schadstoffe oder statische Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der Frist schriftlich unter Angabe von Mängeln beanstandet.
(3) Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind jedoch im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauleistungen und 2 Jahre für sonstige Leistungen.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt geltend machen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(1) Eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an den eingebauten Materialien auf den Auftraggeber über.
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor Fertigstellung der Leistung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen.
(2) Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder fällige Zahlungen nicht leistet.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2024